Stand Mai 1994
(1) Die Lichtstärke von Nebelschlußleuchten muß in einem Ausstrahlungsbereich vonhorizontal und
vertikal zur Bezugsache mindestens 150cd betragen. Die Lichtstärke darf in keiner Richtung 300cd überschreiten.
(2) Die Lichtaustrittsfläche darf höchstens 140cmgroß sein.
(3) Für die Bauart und Prüfung gelten im übrigen die Nrn. 2 bis 5.
Oh Leuchtdichte, komme zu mir. SCNR:-)