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Vorwärts: 5 Radwege in Tempo 30-Zonen Kapitel: No Title Rückwärts: Radwege an übrigen Vorbehaltsstraßen

Subsections

Nichtvorbehaltstraßen (ohne Tempo-30-Zone)

4.1 Radeland

Im Bereich Moorburger Bogen bis ca. 300 m westl. ist das Radeland mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ausgeschildert. Der Radweg ist hier aufgrund des geringen Kraftverkehrsaufkommens nicht notwendig.

Nöldekestraße

Die Auffahrt zum Radweg kurz vor der Einmündung der Nöldekestraße in die Hannoversche Straße ist im Dustern kaum auszumachen, und es ist dann sicherer, auf der Fahrbahn weiterzufahren. Da der Radweg ohnehin irreführend ist (siehe Abschnitt Schlachthofbrücke bis Seevestraße), kommt die Aufhebung der Benutzungspflicht in Betracht.

Hörstener Straße

Schlachthofbrücke bis Großmoordamm

Die Benutzungspflicht für den Beidrichtungsradweg ist unsinnig und gefährlich, sie sollte daher aufgehoben werden.



Olaf Schultz
28/1/1998